Ein Projekt zur Vernetzung der europäischen Forschungsinfrastruktur OPERAS in der deutschen Wissenschaftslandschaft

Das Projekt OPERAS-GER fungiert als nationale Kontaktstelle (National Node) der europäischen Forschungsinfrastruktur OPERAS. Seine Aufgabe ist es, die Services, die auf der europäischen Ebene für die Forschungsgemeinschaft in den Geistes- und Sozialwissenschaften entwickelt werden, in Deutschland zu vermitteln und vorzustellen sowie Bedarfe aus der deutschen Wissenschaftslandschaft aufzunehmen, auf die europäische Ebene zurückzuspiegeln und in die weitere Entwicklung einfließen zu lassen.

Beim nächsten ENABLE!-Werkstattgespräch am 09.06.2022 werden sich die Menschen, die diese Kontaktstelle betreiben, vorstellen und zeigen, was es auf europäischer Ebene mittlerweile an Services und Tools für die Geistes- und Sozialwissenschaften gibt.

Datum: 09.06.2022

Uhrzeit: 16.00 - 17.30 Uhr

Eine Anmeldung für die Werkstatt ist nicht erforderlich. Sie können über folgenden Link teilnehmen:

https://hcu-hamburg.zoom.us/j/83986829529

Meeting-ID: 839 8682 9529
Kenncode: 683709

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Max Steinbeis
Foto: Maurice Weiß / Ostkreuz

 

   



 

   

   Max Steinbeis
   Chief Editor Verfassungsblog 







Was ist Ihr Verständnis des Blogs als wissenschaftliche Publikationsform?

Wir stehen an der Schnittstelle zwischen binnenwissenschaftlichem Expert_innendiskurs auf der einen und der politischen Öffentlichkeit auf der anderen Seite und verschaffen beiden zueinander einen Zugang: Die Öffentlichkeit bekommt Zugang zu wissenschaftlicher Expertise, die die Menschen benötigen, um sich eine informierte Meinung bilden zu können.

Und die Wissenschaft bekommt Zugang zum politischen und vorpolitischen Raum, um für und mit ihrer Expertise politisch besser wirksam werden zu können. Es geht um Zugang. Deshalb ist Open Access für uns so wichtig.
 

Welche Merkmale zeichnen den Blog im Verhältnis zu anderen, klassischen Formaten aus?

Wenn man unter Blog eine Website versteht, auf die Autor_innen ihre Texte auf eigene Rechnung hochladen, dann sind wir eigentlich gar kein Blog. Wir sind jedenfalls definitiv kein Social Medium. Wir veröffentlichen Texte, die wir redaktionell auswählen, inhaltlich und sprachlich intensiv lektorieren und verantworten.

Insoweit sind wir eigentlich ein ganz klassisches Format, nur eben von vornherein digital, woraus die Möglichkeit erwächst, schneller und aktueller zu publizieren als Medien, die noch einen langwierigen analogen Herstellungs- und Vertriebsprozess mitschleppen. Bis zu einem gewissen Grad sind wir auch diskursiver durch die Möglichkeit, Kommentare zu hinterlassen, aber die tritt durch das Überhandnehmen von Trollen und Spammern und die daraus resultierende Notwendigkeit von Redaktionsschleifen immer mehr in den Hintergrund.

Was auch noch einen Unterschied macht, ist unsere journalistische Herkunft: Wir sind nicht allein als Publikationsorgan für unsere wissenschaftlichen Autor_innen, sondern auch im Interesse unserer Leser_innen unterwegs, für die wir versuchen, aktiv Texte zu akquirieren, für die wir eine große aktuelle Nachfrage vermuten.
 

Was sind die Hauptargumente für potenzielle Förderer, Blogs als Co-Publisher (auch finanziell) zu unterstützen?

Das kommt auf den Blog an. Wenn er erfolgreich ist, d.h. die wissenschaftliche Community als Autor_innen und Leser_innen deutlich und nachhaltig von ihm Gebrauch macht, sollte sich die Notwendigkeit, ihn zu finanzieren, daraus von selbst ergeben.
 

Was ist Ihre Vision oder Idee des wissenschaftlichen Publizierens der Zukunft und welche Rolle spielen innovative und communitybasierte Formate dabei?

Der wissenschaftliche Diskurs muss offen und öffentlich stattfinden. Sowohl Autor_innen als auch Leser_innen müssen freien Zugang zu ihm haben, der nicht davon abhängt, dass sie selbst oder ihre Institution ihn erst einmal für Preise freikaufen müssen, die ein Oligopol kommerzieller Großverlage im Interesse ihrer Profitmaximierung der Wissenschaft diktiert.

Die Umstellung von Zugangshürden für Leser_innen in Gestalt von Paywalls auf Zugangshürden für Autor_innen in Gestalt von APCs ist nicht die Lösung, sondern vertieft das Problem sogar noch. Was not tut, ist eine gemeinwirtschaftliche wissenschaftliche Publikationslandschaft, in der Publisher und Bibliotheken faire und auskömmliche Preise aushandeln können, so dass an den Effizienzgewinnen der Digitalisierung alle teilhaben.

 

Weitere Informationen:

Maximilian Steinbeis
Chief Editor
Max Steinbeis Verfassungsblog GmbH
eMail: info@verfassungsblog.de
www.verfassungsblog.de

 

Weiterentwicklung von PUBLISSO zu einer Publikationsplattform für "lebendige“ enzyklopädische Handbücher

Das Projektkürzel OAPEnz steht für Open-Access-Publikation von enzyklopädischen Handbüchern und genau darum geht es auch in diesem BMBF-Projekt. Das Verbundprojekt von ZB MED und dem Verlag Barbara Budrich verbindet das Novum der Veröffentlichung eines „lebendigen“ enzyklopädischen Handbuchs mit der Weiterentwicklung und Öffnung der PUBLISSO-Publikationsplattform von ZB MED für weitere Publikationsformate.

OAPEnz testet dabei anhand der Sektion „Politik und Geschlecht“ der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft (DVPW) aus, wie ein solches „lebendiges“ enzyklopädisches Handbuch zum Thema Politik und Geschlecht mittels der PUBLISSO-Publikationsplattform im Gold-Open-Access publiziert werden kann. Gleichzeitig findet eine Weiterentwicklung von PUBLISSO statt, die es kleineren und mittleren sowie wissenschaftseigenen Verlagen ermöglichen soll, Monographien, Journal-Artikel, Serien, Handbücher und Enzyklopädien auf einer gemeinsamen Publikationsplattform zu veröffentlichen.

Im nächsten ENABLE!-Werkstattgespräch stellen die Kolleg*innen von OAPEnz das Projekt und die bisherigen Ergebnisse vor.

Datum: 12.05.2022

Uhrzeit: 16.00 - 17.30 Uhr

Eine Anmeldung für die Werkstatt ist nicht erforderlich. Sie können über folgenden Link teilnehmen:

https://hcu-hamburg.zoom.us/j/83986829529

Meeting-ID: 839 8682 9529
Kenncode: 683709

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ConsOrtiA

Herr Vogel, Sie sind Leiter des Fachinformationsdiensts für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung (FID <intR>²) der Deutschen Forschungsgemeinschaft an der Staatsbibliothek zu Berlin –  Preußischer Kulturbesitz. Würden Sie den FID kurz vorstellen?

Der seit 2014 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderte Fachinformationsdienst für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung (kurz: FID <intR>²) ist in einem Transformationsprozess aus dem DFG-Sondersammelgebiet Recht (SSG Recht) – welches von 1975 bis 2013 ebenfalls von der Staatsbibliothek zu Berlin betreut wurde – sowie der Virtuellen Fachbibliothek Recht hervorgegangen und ist eine zentrale disziplinäre Infrastruktur zur deutschlandweiten Versorgung mit Literatur, Informationen und Mehrwertservices und Teil des überregionalen Systems der Fachinformationsdienste an wissenschaftlichen Bibliotheken in Deutschland.

Primäre Zielgruppe des Fachinformationsdienstes sind die Wissenschaftler:innen aus den verschiedenen Bereichen der internationalen und interdisziplinären Rechtsforschung. Hierzu zählen insbesondere rechtswissenschaftliche Professuren und Institute, strukturierte Forschungsverbünde sowie Institutionen und Fachverbände der Rechtswissenschaft. Darüber hinaus kooperiert der FID mit den juristischen wissenschaftlichen Bibliotheken, um die inhaltlich-konzeptionelle Weiterentwicklung des Fachinformationsdienstes, die über die Grundversorgung hinausgeht, voranzutreiben.

Dieser Dienst zeichnet sich durch eine bedarfsgerechte Erwerbungs- und Lizenzierungstätigkeit sowie serviceorientierte Bereitstellungs- und Vermittlungsangebote für die rechtswissenschaftliche Forschung auf den Gebieten des internationalen Rechts sowie der interdisziplinären Bezüge im Recht aus. Dies erreicht der FID im direkten Austausch mit der Fachcommunity und unter Inanspruchnahme fachlicher Begleitung und Beratung durch seinen neunköpfigen Beirat.

Die Virtuelle Fachbibliothek <intR>² hat sich als zentraler Sucheinstieg und Informations- sowie Serviceportal etabliert. Insbesondere mit dem Virtuellen Lesesaal kommt der FID seinem Auftrag nach, der Fachcommunity verstärkt elektronische Ressourcen des Spezialbedarfs anzubieten und überregional zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich bildet die Virtuelle Fachbibliothek die Bereiche ab, in denen sich der FID besonders engagiert. Hierzu gehört u.a. neben der Retrodigitalisierung forschungsrelevanter Druckbestände (durch das Angebot eines DoD Service) die Beförderung des Open Access in der Rechtswissenschaft mittels des disziplinären Dokumenten- und Publikationsservices <intR>²Dok.


Der FID <intR>² engagiert sich sehr für Open Access-Publikationen. Wie sieht dieses Engagement konkret aus?

Obwohl die rechtswissenschaftliche Fachcommunity als nicht besonders Open Access-affin bekannt ist, hat sich der FID <intR>² von Anfang an der Beförderung des Open Access in der Rechtswissenschaft verschrieben. Erster großer Meilenstein war der Onlinegang des fachlichen Repositoriums <intR>²Dok. Hierbei handelt es sich um den ersten rein rechtswissenschaftlichen Dokumenten- und Publikationsservice, der ausschließlich Open Access-Inhalte enthält und allen Angehörigen rechtswissenschaftlicher Forschungseinrichtungen zur kostenfreien öffentlichen Zugänglichmachung sowie zur elektronischen Langzeitarchivierung persistent adressierbarer und damit dauerhaft zitierfähiger Erst- und Zweitveröffentlichungen zur Verfügung steht.

Mit der gebündelten Präsentation zahlreicher externer Projekte leistet <intR>²Dok darüber hinaus einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Sichtbarkeit bereits etablierter Open Access-Formate sowie der Open Access-Transformation in der Rechtswissenschaft. Aber auch außerhalb von <intR>²Dok wird der FID nicht müde, im Rahmen von Vorträgen, Vorortterminen an rechtswissenschaftlichen Einrichtungen bzw. Bibliotheken, durch die Organisation eigener Veranstaltungen, die ganz individuelle Beratung von Wissenschaftler:innen oder auch die Beteiligung an Netzwerken (z.B. jurOA) die Akzeptanz des Open Access in der Rechtswissenschaft weiter zu steigern und dessen positive Auswirkungen im Hinblick auf Sichtbarkeit, Rezeption und Zitierhäufigkeit juristischer Fachveröffentlichungen zu veranschaulichen.


2021 wurde das Projekt ConsOrtiA ins Leben gerufen. Was sind Idee und Ziel dahinter? Wie sind Sie konkret vorgegangen?

Mit der konkreten Umsetzung dieses Projekts, das Gegenstand des DFG-Fortsetzungsantrags des Fachinformationsdienstes für die Förderperiode 2021 bis 2023 war und so auch bewilligt worden ist, haben wir bereits im Frühjahr 2021 – gemeinsam mit der Staatsbibliothek zu Berlin als Kooperationspartnerin im Kompetenzzentrum für die Lizenzierung elektronischer Ressourcen (KfL) – begonnen.

Das Projekt ConsOrtiA hat den konsortialen Open-Access-Freikauf von Neuerscheinungen zur internationalen und interdisziplinären Rechtsforschung zum Ziel und stellt einen weiteren wichtigen Beitrag des FID zur Open Access-Transformation in der Rechtswissenschaft dar. Dem Grunde nach handelt es sich um dasselbe Prinzip, wie es Dr. Christoph Schindler in seinem ENABLE!-News-Beitrag unter dem Titel „Vorabfinanzierung von Open Access E-Books über eine Subskriptionsgemeinschaft von Bibliotheken“ beschreibt. Insoweit brauche ich an dieser Stelle nicht mehr so weit auszuholen.

Auch wir hatten bereits Vorerfahrungen in diesem Bereich mit unserem Projekt „Open Access IT Law“ (2019-2021), einem Gemeinschaftsprojekt mit dem Peter Lang Verlag (später kam auch noch Nomos dazu) und Knowledge Unlatched zum Aufbau eines Open Access-E-Book-Pools zum Digitalrecht. In einem Ausblick haben wir in Aussicht gestellt, nicht nur andere Verlage, sondern auch weitere Bereiche der internationalen und interdisziplinären Rechtsforschung in den Fokus gleichgelagerter Aktivitäten zu nehmen.

Und mit ConsOrtiA haben wir das in Angriff genommen. Allerdings hatten wir uns mit dem KfL diesmal für einen anderen Kooperationspartner entschieden, der uns dabei unterstützt, an die verschiedenen Verlage heranzutreten und das konsortiale Angebotsverfahren zu organisieren.  

Konkret sahen die Planungen folgendermaßen aus:

In zwei Gebotsrunden sollten für die Erscheinungsjahre 2022 und 2023 eine Auswahl von jeweils zehn Buchprojekten aus unterschiedlichen Verlagen zur Open Access-Transformation vorgeschlagen und mit einer Grundfinanzierung durch den FID unterstützt werden. Die Vorschläge der gemeinsam freizukaufenden Neuerscheinungen sollten vom wissenschaftlichen Beirat des FID <intR>² auf Basis der nachfolgenden formalen Selektionskriterien sowie unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Profile und Literaturversorgungsaufträge der potenziell zu beteiligenden Bibliotheken autorisiert werden:

 

  • Neuerscheinungen aus der Frontlist 2022 bzw. 2023 (inklusive Neuauflagen bereits erschienener Werke)
  • inhaltlicher Bezug zur internationalen bzw. interdisziplinären Rechtsforschung (einschließlich rechtsvergleichender Studien)
  • keine Werke aus dem Segment der bibliothekarischen Grundversorgung mit Basisliteratur (Einführungen, Studienbücher, Examinatorien etc.)

 

Um den Kostenaufwand für die einzelnen Bibliotheken zu begrenzen, wurden 40 Beteiligungen als Mindestgröße eines Finanzierungskonsortiums angesetzt. Für den Fall, dass diese Zahl in der ersten Pledging-Runde nicht erreicht wird, sollten die infolge des Nichtzustandekommens des geplanten Freikaufverbunds eingesparten Eigenmittel des FID <intR>² zur Erhöhung des Sockelbetrags in einer zweiten Ausschreibungsrunde für das Publikationsjahr 2023 eingesetzt werden (Rückfalloption).

Da die Open Access-Transformation des wissenschaftlichen Publikationssystems ein gemeinsames Anliegen der lokalen wie der überregionalen Literaturversorgungsinfrastruktur ist, bestand Hoffnung auf eine möglichst breite Beteiligung über die juristischen Seminar- und Institutsbibliotheken hinaus. Über die konkreten Rahmenbedingungen einer Beteiligung hat das KfL Anfang Oktober 2021 im Rahmen einer Umfrage zur Angebotsabgabe informiert, die über den Nationallizenzen-Verteiler verbreitet wurde. Zusätzlich wurden Fachreferent:innen und die Leitungen rechtswissenschaftlicher Bibliotheken in Deutschland, Österreich und der Schweiz durch den FID zur Angebotsabgabe eingeladen.

Mit der offiziellen Einladung zur Angebotsabgabe wurde auch die konkrete Titelliste bekanntgegeben, die nach dem oben beschriebenen Verfahren zustande gekommen ist. Hierbei handelte es sich um insgesamt 10 Titel aus den Verlagen Nomos, Brill und Jan Sramek.


Haben sich die mit dem Projekt verbundenen Erwartungen erfüllt?

Das kommt natürlich immer auf die Betrachtungsweise an. Am 08. November 2021 endete die Angebotsfrist mit dem Ergebnis, dass zu wenige Bibliotheken ein Angebot abgegeben hatten, sodass das Finanzierungskonsortium in dieser ersten Runde nicht zustande gekommen ist.

Aus diesem Blickwinkel haben sich die Erwartungen natürlich nicht erfüllt. Da es sich jedoch um ein Projekt handelt, haben wir uns dadurch nicht entmutigen lassen, sondern haben die Chance gesehen, Veränderungen für die geplante zweite Antragsrunde und Feinjustierungen bezüglich des Verfahrens vorzunehmen. In einem ersten Schritt wurde versucht herausfinden, woran möglicherweise eine Beteiligung an Finanzierungskonsortium gescheitert sein könnte.

Zur Ermittlung möglicher Gründe wurde vom 11.01. bis 30.01.2022 eine Umfrage bei den Fachreferent:innen und den Leitungen der juristischen Fachbereichsbibliotheken durchgeführt.  Die Zielrichtung der Umfrage war, ob eine zweite Antragsrunde für die rechtsbibliothekarische Community von Interesse wäre und welche Rahmenbedingungen bzw. Konditionen gegeben sein müssten, damit ein solches Konsortium für die einzelne Bibliothek wirtschaftlich und inhaltlich attraktiv wäre.

Mit einer Beteiligung von knapp 50 % wurde die Umfrage sehr gut angenommen. Auf Grundlage der Rückmeldungen hat sich der FID entschieden, eine zweite Antragsrunde unter dem Label ConsOrtiA zu organisieren. Für die Optimierung des Verfahrens konnten wertvolle Erkenntnisse aus der Umfrage geschöpft werden, von denen einige hier kurz noch erläutert werden sollen.

Zeitlich würde die zweite Runde zum Wechsel vom dritten zum vierten Quartal 2022 starten (also etwas früher als die erste Antragsrunde), da zu diesem Zeitpunkt in der Regel in den Bibliotheken bekannt ist, welche Restmittel noch zur Verfügung stehen. Die Liste wird erneut konkrete Titel enthalten, die der FID gemeinsam mit seinen Beiratsmitgliedern auswählt. Zur Absicherung der Titelliste wird der FID jedoch zusätzlich noch zwei freiwillige Kolleg:innen aus der rechtsbibliothekarischen Community einbeziehen, was durch die Teilnehmenden der Umfrage angeregt worden ist. Angestrebt wird diesmal ein Portfolio aus max. 20 Titeln, die thematisch weiterhin im Bereich der internationalen und interdisziplinären Rechtsforschung angesiedelt sein werden.

Die potenziellen Bieterbibliotheken können diesmal jedoch Vorschläge einreichen, welche Themen im genannten Schwerpunktbereich von besonderem Interesse sind. Ein konkreter Aufruf wird hierzu noch gegenüber der Bibliothekscommunity erfolgen und die weitere Einbeziehung der Bibliotheken gibt dem FID damit die Möglichkeit, in einem projektbezogenen Kontakt mit den potenziellen Bietereinrichtungen zu bleiben und weiter über den jeweiligen Projektstand zu informieren.

Es wird erneut aus dem Angebot von maximal drei Verlagen ausgewählt werden, wobei das KfL vorab mit 10 Fachverlagen im In- und Ausland verhandeln wird. Um mögliche Doppelerwerbungen auszuschließen, wird es sich wiederum um Titel aus der Frontlist handeln. Schließlich soll es in der zweiten Runde eine Staffelung des Gesamtpreises pro beteiligter Einrichtung geben, was jedoch bedeutet, dass bei einem niedrigeren Gesamtpreis pro Einrichtung mehr beteiligte Bibliotheken benötigt werden, damit das Konsortium zustande kommt.

Für die zweite Runde bringt der FID einen Sockelfinanzierungsbetrag von 40.000 € ein, womit die Kosten für die einzelnen Bibliotheken überschaubar gehalten werden sollen. Dieser wichtige Punkt resultiert als Erkenntnisgewinn aus der Umfrage, da sie hat erkennbar werden lassen, dass es in den meisten Einrichtungen keinen gesonderten Etat für die Beteiligung an OA-Finanzierungskonsortien gibt und solche Beträge aus dem regulären (teilweise sehr begrenzten) Erwerbungsetat erbracht werden müssen.

So blicken wir der zweiten Antragsrunde insgesamt optimistisch entgegen und hoffen so, gemeinsam mit den juristischen und anderen Bibliotheken weitere Schritte in Richtung Open Access-Transformation gehen zu können.

 

Weitere Informationen:

Ass. iur. Ivo Vogel
Wissenschaftliche Dienste
Leitung Fachinformationsdienst für internationale
und interdisziplinäre Rechtsforschung / <intR>²
Academic Services and Specialised Information Service Law
Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz
eMail: ivo.vogel@sbb.spk-berlin.de
www.staatsbibliothek-berlin.de
https://vifa-recht.de

Markus Putnings

 

 

 

 

   Markus Putnings
  Leiter Referat FAU University Press
 

 

 

1. Seit wann gibt es FAU University Press?

FAU University Press wurde am 5. Juli 2011 im Auftrag der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) von der Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg gegründet.

2. Welche und wieviele Publikationen erscheinen in Ihrem Programm?

FAU University Press deckt das komplette wissenschaftliche Spektrum der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) als Volluniversität ab. D.h. es sind alle Fachdisziplinen vertreten. 
Aktuell umfasst das Programm ca. 331 Bücher, jährlich erscheinen ca. zwischen 50 und 60 neue Bände.


3. Was waren die wichtigsten Gründe für die Verlagsgründung?

Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) hat zum 22. März 2011 ihre Open-Access-Policy verabschiedet. In dieser sollten nicht nur Open-Access-Publikationsaktivitäten in Fachzeitschriften gestärkt und (z.B. finanziell) unterstützt werden, sondern auch die buchlastigen Fachdisziplinen an Open Access herangeführt werden.

Da Open-Access-Monographien bei kommerziellen Fachverlagen damals noch selten waren, wurde mit FAU University Press ein eigener Open-Access-Verlag gegründet. Die Universität forderte in der Open-Access-Policy entsprechend auf, im künftigen, am 05. Juli 2011 dann gegründeten Universitätsverlag zu publizieren, der wissenschaftsfreundlich u.a. auf die Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte verzichtet.

Ein weiterer Grund war die Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchses, d.h. FAU University Press publiziert inzwischen zu einem großen Teil auch Dissertationen Open Access, und schafft Doktorand:innen somit eine renommierte Publikationsplattform abseits von fragwürdigen Print-to-Order-Verlage, die von Hausarbeiten, Seminararbeiten, Bachelor- und Masterarbeiten bis hin zu Dissertationen alles akzeptieren.


4. Welchen Bezug hat Ihr Verlag zu Open Access?

FAU University Press unterstützt Open Access auf voller Linie, d.h. alle Veröffentlichungen werden mit persistenten Identifiern weltweit kostenfrei und zum Download auf einem Repositorium mit Langzeitarchivierung zur Verfügung gestellt.
 

5. Was  sind die wichtigsten Ziele, die FAU University Press in den nächsten  jahren verfolgt und welche Rolle spielt die ENABLE!-Community dabei?

In den nächsten Jahren steht die weitere Professionalisierung im Mittelpunkt. Mit dem BMBF-geförderten Projekt Open Source Academic Publishing Suite (OS-APS, https://os-aps.de/) wollen wir bspw. neben PDF-E-Books auch dynamische E-Book-Formate für unsere wissenschaftlichen Fachbücher anbieten, wie HTML- oder EPUB-E-Books.

Zudem beschäftigen wir uns seit einiger Zeit auch mit der Einbettung und Verknüpfung von Forschungsdaten in unsere fachwissenschaftlichen Bücher. In den meisten Fällen stellen wir hier derzeit Querverbindungen (z.B. mittels QR-Codes) zur Zenodo-Community der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (https://zenodo.org/communities/fau/) her. Die FAU arbeitet jedoch mit Hochdruck an einer eigenen FAU Data Cloud, in der Forschungsdaten dokumentiert, gespeichert und – auch seitens FAU University Press – noch besser referenziert werden können.

ENABLE! dient in all diesen Fällen als Vernetzungs- und Austauschplattform sowie als Ideengeber, insbesondere über die Werkstatt-Gespräche. So brachte mich z.B. das Werkstatt-Gespräch „Fachrepositorien als Akteure der Open-Access-Transformation“ auf den Gedanken, dass wir in Punkto Forschungsdaten auch fachspezifische Forschungsdatenrepositorien besser mitbetrachten müssen.

 

Weitere Informationen: 

Markus Putnings, Dipl. Wirt.-Inf.
Universitätsbibliothek der FAU Erlangen-Nürnberg
Referat Open Access, Referat FAU University Press / Leitung
eMail: markus.putnings@fau.de
https://www.ub.fau.de

Fachrepositorien als Akteure der Open-Access-Transformation

Im Werkstatt-Gespräch am 10.03.22 werden wir uns mit den Fachrepositorien, deren Rolle und Funktionen in der Open-Access-Transformation befassen. Dabei geht es sowohl um die Einbindung der wissenschaftlichen Community, die Kooperationen mit Verlagen und Bibliotheken als auch die Vorteile und Leistungsmerkmale der Infrastruktur selbst. Kurze Statements von verschiedenen Fachrepositorien führen in die Diskussion ein:

  • media/rep/ (Kai Matuszkiewicz) - Community-Building in Fachrepositorien (Präsentation)
  • SSOAR (Agathe Gebert) - SSOAR zwischen Archivierungs- und Publikationsplattform (Präsentation)
  • GenderOpen (Nora Schmidt) - GenderOpen in der OA-Transformation der Geschlechterforschung
  • <intR>²Dok[§] (Ivo Vogel) - <intR>²Dok – Das Fachrepositorium für alles was Recht ist (Präsentation)
  • EconStor (Olaf Siegert) - EconStor als Infrastruktur in der Open-Access-Transformation
  • peDOCS (Christoph Schindler & Sieglinde Jornitz) - Ausbau des OA-Akteursnetzwerks beim Fachrepositorium peDOCS (Präsentation)
  • PUBLISSO (Ursula Arning & Lara Schruff) - PUBLISSO - Fachrepositorium Lebenswissenschaften - für und mit der Community (Präsentation)

 

Datum: 10.03.2022

Uhrzeit: 16.00 - 17.30 Uhr

Eine Anmeldung für die Werkstatt ist nicht erforderlich. Sie können über folgenden Link teilnehmen:

https://hcu-hamburg.zoom.us/j/87022927689

Meeting-ID: 870 2292 7689
Kenncode: 449082

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!